- Besonders wichtige Einrichtungen aus den Sektoren Energie, Transport/Verkehr, Finanz/Versicherungen, Gesundheit, Wasser/Abwasser, IT und TK sowie Weltraum mit a) >250 Mitarbeitern oder b) >50 Mio. Umsatz und >43 Mio. Bilanz plus Sonderfälle: qTSP, TLD, DNS, TK-Anbieter, kritische Anlagen, Zentralregierung.
- Wichtige Einrichtungen aus den vorgenannten Sektoren sowie Sektoren aus Transport/Verkehr, Entsorgung, Chemie, Lebensmittel, Verarbeitendes Gewerbe, Digitale Dienste sowie Forschung mit a) >50 Mitarbeitern oder b) >10 Mio. Umsatz und Bilanz plus Vertrauensdienste.
TechTalk Cyber Security NISD2.0
Was ist die NIS2-Richtlinie und warum ist es wichtig sich JETZT zu informieren?
Gut zu wissen:
Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.
Wer ist von der Richtlinie betroffen?
In Deutschland soll das NIS-Umsetzungsgesetz im März 2024 verkündet werden und im Oktober 2024 in Kraft treten. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen, müssen demnach technische und organisatorische Maßnahmen zur Informationssicherheit umsetzen. Zudem werden Melde- und Registrierungspflichten gegenüber dem BSI verschärft.
Die betroffenen Unternehmen wurden im aktuellen Gesetzesentwurf präzisiert. Der Entwurf fasst Einrichtungsarten und Unternehmensgröße in §28 zusammen:
Verstoßen Unternehmen gegen diese Vorgaben können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro drohen.
In unserem Tech Talk erfahren Sie von unseren Cyber Security Experten, ob Ihr Unternehmen betroffen ist und welcher Handlungsbedarf für Sie besteht.
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